Reisepass
Wir haben bei unseren anderen Reisen leider schon die Erfahrung gemacht, dass es bei der Einreise in ein Land Probleme geben kann, weil man Stempel und Visa von Ländern im Pass hat, die dem Grenzbeamten nicht gefallen. Wir umgehen dieses Problem, indem wir uns einen zweiten Reisepass haben ausstellen lassen. So können wir von Fall zu Fall entscheiden, welchen Pass wir an der Grenze vorlegen – und wir haben natürlich einen Pass in Reserve, falls einer abhanden kommen sollte. Dieser zweite Reisepass ist allerdings nur fünf Jahre gültig. Apropos Gültigkeit: Rechtzeitig vor Antritt der Reise müssen die Pässe natürlich auf Gültigkeit überprüft und evtl. verlängert werden.
Internationaler Führerschein
Bei Fahrten in außereuropäischen Ländern ist es empfehlenswert, manchmal sogar vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein zu besitzen. Den internationalen Führerschein bekommt man auf der Zulassungsstelle – vorausgesetzt, man besitzt bereits einen EU-Führerschein im Scheckkartenformat. Ist dies nicht der Fall, muss man den EU-Führerschein gleich mit beantragen. Der internationale Führerschein ist drei Jahre gültig ist und kostet 15 Euro.Weiterer Vorteil des Internationalen Führerscheins: Da dieser leicht zu ersetzen ist, kann er als alleiniges Dokument bei Polizeikontrollen zuerst gezeigt werden. Bei „Verlust“ des Scheins in einer dieser Kontrollen kann immer noch der normale nationale Führerschein
weiterverwendet werden.
Internationale Kfz-Zulassung
Den internationalen Zulassungsschein fürs Fahrzeug bekommt man auf der Zulassungsstelle. Sie wird für die Dauer eines Jahres ausgestellt, kostet ca. 10 Euro Gebühren und ist jederzeit verlängerbar. Gegen Vorzeigen einer entsprechenden Vollmacht kann die Verlängerung der Zulassung auch von einer anderen Person beantragt werden. Wir sind allerdings in den ganzen Jahren nie nach der internationalen Zulassung gefragt worden.
Fahrzeugschein
Für den Fall, dass man den “original” Fahrzeugschein unterwegs mal aus der Hand geben muss – was man natürlich im Normalfall nicht macht (nicht einmal in einer Polizeikontrolle) – sollte man mehrere Kopien dieses Dokuments dabei haben. Achtung: Wer das Fahrzeug in Deutschland abmeldet, muss auch den Fahrzeugschein abgeben. Also entweder die Kopien vorher machen oder rechtzeitig Ersatz für einen „verlorenen“ Fahrzeugschein beantragen und diesen dann bei der Abmeldung abgeben.
Carnet de Passage
Das Carnet de Passage ermöglicht die Einfuhr eines Fahrzeugs ohne Ausfüllen von temporären Einfuhrbescheinigungen. Es soll verhindern, dass das Fahrzeug im Land verkauft wird. Das Carnet de Passage wird beim ADAC beantragt (Abteilung Grenzverkehr). Für die Ausstellung muss eine Bürgschaft (als Bankbürgschaft oder in bar) hinterlegt werden, die sich nach dem Zeitwert des Fahrzeugs richtet (in etwa 1500-8000 Euro). Hinzu kommt eine Bearbeitungsgebühr (ca. 150-250 Euro). Das Carnet ist für ein Jahr gültig und kann bei Bedarf verlängert werden. Bei Reisen, die auf jeden Fall länger als 1 Jahr dauern, empfiehlt es sich, direkt ein Nachfolge-Carnet zu beantragen. Bei Ein- und Ausfuhr muss das Carnet abgestempelt werden. Wichtig ist, dass zu jedem Einfuhrstempel auch ein Ausfuhrstempel existiert. Fehlt ein Ausfuhrstempel, verfällt die hinterlegte Bürgschaft.
Für Reisen durch Zentral- und Südamerika ist kein Carnet de Passage erforderlich! Es genügt, an den jeweiligen Grenzen eine temporäre Einfuhrbescheinigung (Zollformular) für das Fahrzeug auszufüllen und diese bei der Ausreise wieder abzugeben. Bis auf wenige Ausnahmen fallen hierbei keine Kosten an.
Vereinzelte Forderungen nach einem Carnet de Passage, wie sie z. B. von Reedereien manchmal existieren, verringern lediglich den Verwaltungsaufwand der lokalen Zollbehörden, führen aber zu einem finanziellen Risiko für den Reisenden bei Verfall der Kaution und sollten abgelehnt werden – zumal es keine Notwendigkeit mehr für ein Carnet de Passage gibt.
Internationaler Impfpass
Den internationalen, gelben Impfpass stellt in der Regel das Gesundheitsamt aus. Er ist eine mehrsprachige, internationale Bescheinigung über Impfungen und Impfbuch. Für die Einreise nach Brasilien ist der Nachweis einer Gelbfieber-Impfung im internationalen Impfpass erforderlich.
Weitere Dokumente und Kopien
Neben den oben schon aufgeführten Dokumenten sollten natürlich auch Studentenausweise (sofern vorhanden), Jugendherbergsausweis, Dive-Brevets, Segelscheine usw. mit auf die Reise. Außerdem ist es eventuell sinnvoll, eine größere Anzahl an Passbildern parat zu haben.
Als nützlich kann sich auch ein Verzeichnis der Händler und Vertragswerkstätten für das jeweilige Fahrzeug erweisen. Für Landrover zieht man sich die Informationen am besten aus dem Internet unter www.landrover.com.
Desweiteren empfiehlt es sich, eine Vollmacht dabei zu haben, mit der der Fahrzeugeigentümer andere Personen zum Fahren des Fahrzeugs berechtigt. Vordrucke dazu gibt es beim ADAC.
Auch die grüne Kfz-Versicherungskarte - obwohl im Ausland nicht gültig - kann unter Umständen nützliche Dienste erweisen, da auf ihr "International motor insurance card" steht.
Generell sollte man sich von allen wichtigen Dokumenten ausreichend Kopien anfertigen und diese laminieren, damit sie wertiger aussehen und den Anschein eines Original-Dokuments erwecken. Digitale Kopien der wichtigen Dokumente sollten zudem online abrufbar sein, z.B. in einem Mediacenter der e-Mail-Anbieter.
Vollmachten
Um dem Back-Office zu Hause während der eigenen Abwesenheit die Arbeit zu erleichtern – oder gar erst zu ermöglichen – sollte man sich vorher genau überlegen, wer welche Vollmacht benötigt und diese bei den jeweiligen Institutionen (Banken, Versicherungen etc.) persönlich hinterlegen. Das Back-Office sollte außerdem eine Kopie vom Datenblatt des Fahrzeugs besitzen und eine Liste mit Adressen und Kontaktdaten von Werkstätten, Ersatzteillieferanten und anderen wichtigen Einrichtungen und Personen erhalten.